Geschäfts-, Liefer-und Zahlungs-bedingungen der h2quadrat GmbH (AGB´s)

1. Allgemeines
Leistungen, Angebote, und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen der h2quadrat GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von h2quadrat GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung bzw. der Auftrag ist ein bindendes Angebot. Bestellungen und Aufträge können schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. h2quadrat GmbH kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt oder die bestellte Leistung erbracht wird, annehmen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise
Die Angebote von h2quadrat GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern kein abweichender Preis vereinbart ist. Für Leistungen, die h2quadrat GmbH am Ort des Auftraggebers oder vereinbarten dritten Orten erbringt, ist h2quadrat GmbH berechtigt, die angefallenen Reisekosten (Fahrt-und Unterbringungskosten) dem Auftraggeber weiter zu berechnen. h2quadrat GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer-bzw. Leistungszeit die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%, ist der Besteller berechtigt, die Bestellung bzw. den Auftrag zu stornieren. Bei Provisionsgutschriften unter 1000 Euro netto werden 20 Euro netto dem Partner in Rechnung gestellt bzw. mit der Provisionsauszahlung verrechnet.

4. Warenlieferungen
4.a. Versand
4.a. Versand
h2quadrat GmbH ist berechtigt, einen angemessenen Pauschalbetrag für Verpackungs-und Versandkosten zu berechnen. Dieser beträgt bei Versendungen im Inland in der Regel 10,00 €. Bei Expresssendungen, sperrigen, und/oder besonders schweren Sendungen oder Versand ins Ausland kann der Pauschalbetrag entsprechend angepasst werden. Transportschäden sind sofort auf den Frachtpapieren zu bestätigen, Rücksendungen werden nur frachtfrei angenommen. Grundsätzlich erfolgen Lieferungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, per Nachnahme. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigungen per Nachnahme mit Berechnung der dafür anfallenden Kosten.

4.b. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt 10,00 €. Bei Bestellungen unter dem Mindestbestellwert, behält sich h2quadrat GmbH vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 € zu berechnen.

4.c. Liefertermine
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die h2quadrat GmbH die Lieferungen wesentlich erschweren und unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.) sind auch bei den vereinbarten Fristen und Terminen von h2quadrat GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen h2quadrat GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird h2quadrat GmbH von seiner Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern sich nicht aus Ziffer 6 etwas anderes ergibt.

4.d. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben

worden ist oder zwecks Versendung das Lager von h2quadrat GmbH verlassen hat.

4.e. Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer hierüber den Nachweis in Form einer Rechnungskopie zu führen. Garantieeinsendungen, die h2quadrat GmbH ohne Kaufbeleg erreichen, werden nur gegen Berechnung bearbeitet. Werden Betriebs-oder Wartungsweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind h2quadrat GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind an h2quadrat GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Liegt ein von h2quadrat GmbH zu vertretender Mangel vor, so wird h2quadrat GmbH nach eigener Wahl entweder nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Besserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgän-gigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei Nachbesserung gilt folgendes: Das schadhafte Teil bzw. Gerät wird an h2quadrat GmbH zur Reparatur -für h2quadrat GmbH kostenfrei -zurück-geschickt und anschließend, im Gewährleistungsfall, versandkostenfrei an den Käufer zurückgesandt. Stellt h2quadrat GmbH beim Einschicken von Geräten zu Gewährleistungsarbeiten oder zu Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von h2quadrat GmbH Überprüfungs- bzw. Versandkosten berechnet. Für Reparatureinsendungen außerhalb der Garantie wird für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Pauschale von mindestens 25,00 € erhoben. Bei einem erteilten Reparaturauftrag wird dieser Betrag verrechnet. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen h2quadrat GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.

4.f. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die h2quadrat GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von h2quadrat GmbH. Geräte, an denen h2quadrat GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, werden im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse hinweisen und h2quadrat GmbH unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist h2quadrat GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltswaren durch h2quadrat GmbH liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte von h2quadrat GmbH die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

5. Zahlung
Lieferungen und Leistungen sind sofort bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, wenn auf der Rechnung kein anderslautendes Zahlungsziel vermerkt ist. h2quadrat GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist h2quadrat GmbH berech-tigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn h2quadrat GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist h2quadrat GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wenn h2quadrat GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden, so ist h2quadrat GmbH berechtigt, die gesamte Rechtsschuld fällig zu stellen, auch wenn h2quadrat GmbH Schecks angenommen hat. h2quadrat GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegen-

ansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

6. Haftungsbeschränkung
h2quadrat GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet h2quadrat GmbH maximal bis zum 5-fachen des Kauf-bzw. Auftragswertes, maximal bis zu einem Betrag von 10.000,00 €. Für leichte Fahrlässigkeit haftet h2quadrat GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf maximal bis zum 5-fachen des Kauf- bzw. Auftragswertes beschränkt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter von h2quadrat GmbH.

7. Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenz-bedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbe-schreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungsbeschränkungen.

8. Leihgeräte
Übergibt der Auftraggeber an h2quadrat GmbH defekte Mobilfunkgeräte zur Reparatur, kann der Auftraggeber auf Wunsch ein Leihgerät erhalten. Servicekunden, die dies in Ihrer Servicevereinbarung mit h2quadrat GmbH vereinbart haben, wird ausschließlich die Versandkostenpauschale berechnet. Kunden ohne die entsprechende Servicevereinbarung, zahlen eine Leihgebühr in Höhe von € 5,00 pro Tag. Das Leihgerät ist binnen drei Tagen nach Rückgabe des reparierten Gerätes mit sämtlichen mitgelieferten Teilen an h2quadrat GmbH zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Leihgerät und die Vollständigkeit des mitgelieferten Zubehörs. Bei verspäteter oder unvollständiger Rückgabe von Leihgeräten, kann h2quadrat GmbH dem Auftraggeber ab dem 5. Tag nach Rückgabe des reparierten Gerätes eine Leihgebühr in Höhe von € 5,00 pro Tag berechnen. Nach Ablauf von 10 Tagen ohne vollständig erfolgte Rückgabe des Leihgerätes, kann h2quadrat GmbH ab dem 10. Tag eine Leihgebühr in Höhe von € 10,00 pro Tag berechnen.

9. Mitwirkungspflicht
Benötigt h2quadrat GmbH für die Erbringung seiner vereinbarten Leistungen, Unterlagen, bzw. Informationen vom Auftraggeber, so ist dieser verpflichtet, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, diese innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung an h2quadrat GmbH zu übergeben. Erfolgt die Übergabe innerhalb dieser Frist nicht, ist h2quadrat GmbH berechtigt, dem Auftraggeber 50% des vereinbarten bzw. des zu erwartenden Honorars / Auftragswertes in Rechnung stellen. Werden die Unterlagen bzw. Informationen innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, ist h2quadrat GmbH berechtigt das volle Honorar / den vollen Auftragswert in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird h2quadrat GmbH von seiner Leistungspflicht befreit.

10. Datensicherheit
Soweit personenbezogene Daten gespeichert werden, wird h2quadrat GmbH die Weisungen des Kunden beachten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Die Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts-beziehungen zwischen h2quadrat GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschrift des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem Ausland -sofern anwendbar – das Einheitliche UN-Kaufrecht (CISG). Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Frankfurt am Main/Hessen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

Stand: August 2013